UNIVERSITÄT OSNABRÜCK

Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung (NGHM)


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Formen der Diskriminierung

In den Interviews wird deutlich, dass es den Gesprächspartnern unheimlich schwer fällt, die Wirkung des §175 nach 1969 zu fassen, insbesondere im Konkreten einer Lokalgeschichte.

Schweigen um §175

Viele in den 1950er und 1960er Jahren geborene interviewte Männer berichten, dass sie in jungen Jahren nichts vom „Schwulenparagraphen“ wussten. „Den hat‘s erstmal gar nicht gegeben für mich.“, gibt der 1956 geborene und im Osnabrücker Umland aufgewachsene Handwerker Dierk Gutsche* zu Protokoll. „Ich wusste es nicht. Ich sag mal als Jugendlicher [...] bei uns im Dorf, ne.“ (Projektarchiv VHM, Interview P5) Dies lag weder am ländlichen Leben, noch an der Schulbildung, denn ähnlich berichtet der etwas später geborene Kurt Mühlenschulte*: „Während meiner Abiturzeit, ich glaube da wusste ich nicht dass es diesen Paragraphen gibt. Wär mir jedenfalls nicht so in Erinnerung.“ (Projektarchiv VHM, Interview P1) Und selbst jene, die wie Friedrich Kerpen* angeben, früh von der Existenz des Paragraphen gewusst zu haben, betonen das das Unwissen über die weiteren möglichen Konsequenzen „Und damals war mir überhaupt noch nicht klar, was das für Auswirkungen haben kann.“ (Projektarchiv VHM, Interview P10) Während also in den großen Städten wie Berlin oder Köln schon früh Aufklärungszirkel wirkten, blieben die Personen in Osnabrück und Umfeld länger auf sich selbst gestellt. Erst als Ende der 1970er Jahre solche Gruppen in und um Osnabrück entstanden, erkannte Friedrich Kerpen*, wie nah die Geschichte der Verfolgung war. Denn in seiner Gruppe war ein älterer Mann, der

tatsächlich auch schon ein paar Wochen deswegen in Haft gesessen hat. Weil er angezeigt worden ist von Nachbarn. Ja. [...] Und wenn man sowas hört, dann ist klar die Brücke geschlagen zu den eigenen Handlungen, ne. Denn das ist, das ist auch mit einem Risiko verbunden. (Projektarchiv VHM, Interview P10)

Soziale Diskriminierung

Denken die Personen aus dieser Zeit über Diskriminierung nach, betonen sie fast alle, dass der §175 sie persönlich nicht betroffen hatte, dass in seinem Schlepptau aber eine Kultur der Zurücksetzung bestand, die sie direkt oder indirekt spürten.

Rolf Grüttner*

Aber die Ruchbarkeit, was einem so anlastete, das spürte ich natürlich auch. Diese Art von Diskriminierung, ne?

Beispielhaft sagt Friedrich Kerpen* er habe zwar „nie eine Kündigungs-, oder eine Abmahnung gekriegt, aber dieser psychische Druck, dass ja vielleicht was passieren kann und dass man immer wohl vorsichtig und aufpassen muss, der war imminent. Der war auch tagtäglich da.“ (Projektarchiv VHM, Interview P10) Diesen Druck spürte er nicht ohne Grund, denn er resultierte aus ganz konkreten Erfahrungen, die er als junger Mann gesammelt hatte. Er engagierte sich als Gruppenleiter in kirchlichen Zeltlagern. Nach dem Bekanntwerden seiner Homosexualität erlebte er einen „ersten Schock“, da „andere Jugendgruppenleiter gesagt haben, das ich jetzt nicht mehr tragbar… Das geht nicht. Da kannst du keine Jugendgruppe leiten. Das ist, das sind auch Jungs. Das ist…, das geht nicht.“ (Projektarchiv VHM, Interview P10). 

Eine solche Exklusion durch soziale Normen und oft unausgesprochener Vorurteile und Verdächtigungen prägte auch das Leben lesbischer Frauen, wie Annette Söller* bündig zusammenfasst: „[D]ie lesbischen Frauen, die sind ja so im Schatten dieses 175 auch mitgefahren. Also es hat ja nicht bedeutet, weil sie nicht strafrechtlich verfolgt werden, dass sie geschätzt waren. Sie waren noch nicht mal geduldet. So, genauso wenig wie schwule Männer.“ (Projektarchiv VHM, Interview P7) 

Diskriminierungsfaktor Sorge- und Unterhaltsrecht

Besonders scharf traf die oft verheirateten lesbischen Frauen allerdings das damalige an das schuldbasierte Scheidungsrecht gebundene Sorge- und Unterhaltsrecht. Den Rollenbildern entsprechend besaßen sie oft begrenzte Möglichkeiten, sich selbst einen adäquaten Unterhalt zu verdienen, was wiederum das Sorgerecht gefährdete. Auch hier konnten Normen sich tradieren, wie Annette Söller* berichtet:

Stefanie Bruckmann*

Und hab ich viele Jahre viel Angst gehabt, dass er mir, naja, auch den Unterhalt nehmen konnte.

Meine Mutter wurde noch nach dem Schuldprinzip geschieden, was es damals gab. Und war sozusagen erpressbar, darüber dass sie halt lesbisch war […]. Immer schwebte die Angst über uns, dass mein Vater, wenn irgendwas nicht gut läuft, das Sorgerecht für sich einklagt. […] Und ich weiß, dass es ganz viele Frauen betroffen hat, die Kinder hatten und sich getrennt haben [...]. (Projektarchiv VHM, Interview P7)

Genau dies bestätigt Ines Eisenberg*.

Als ich mich dann von meinem Mann trennte, dann ging es ja um das Sorgerecht für das Kind. Und also, ich weiß nicht [...], was dann passiert wäre, wenn ich gesagt hätte, ich bin also eine Homo-Frau oder so. Und dann die Justiz, wie die denn reagiert hätte. (Projektarchiv VHM, Interview P9)

Weniger die Angst vor Verfolgung, sondern die Angst davor, dem Gutdünken anderer ausgeliefert zu sein – und sei es gar der geschiedene Ehepartner – prägte schwule und lesbische Diskriminierungserfahrungen in diesem Zeitabschnitt. 

©VHM (2020)