UNIVERSITÄT OSNABRÜCK

Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung (NGHM)


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Fragmentierte Überlieferung

Besonders für die Zeit vor 1969, für die wir keine Sammlungen homosexueller emanzipatorischer Initiativen besitzen, weil diese noch nicht existierten, sind wir auf staatliche Quellen angewiesen. Hier zeigt sich, dass sich die gezielte Tabuisierung von Homosexualität auf die offizielle Quellenproduktion auswirkt. Wenn überhaupt verhandelten die Behörden das Thema chiffriert. Die Suche nach Schlüsselbegriffen führt in den relevanten Sammlungen darum nicht zum Erfolg.

Prozessakten und Urteile werden nur sehr selektiv aufbewahrt. Im NLA OS betrifft dies bei zivil-, handels- oder strafrechtliches Prozessmaterial des Landgerichts Osnabrück lediglich einen Querschnitt von 2% der angefallenen Akten. Die Auswahl nehmen zum Beispiel Archivare auf der Basis des Zufalls oder einer empfundenen Bedeutsamkeit von Fällen vor. Die Sammlungen geben also schon strukturell individuelle, gesellschaftliche oder staatliche Sichtweisen wieder. Dies beeinflusste auf heute nicht mehr direkt nachvollziehbare Art auch die Aufbewahrungspraxis sowie die Systematisierung der Akten. So steht jede Forschung zum §175 z.B. vor dem Problem, dass vor allem in den Augen der Archivare „aussagekräftige“ Urteile für die Ewigkeit aufbewahrt und entsprechend verschlagwortet wurden. Die Recherche im NLA OS legt nahe, dass Dokumente und auch Urteile zu §175 schlicht unter „Unzucht“ oder „Sittlichkeitsverbrechen“ subsumiert wurden, oft ohne spezifische Verschlagwortung der relevanten Paragraphen, also ohne eine sich in den Suchmitteln abprägende Unterscheidbarkeit homosexueller Tatvorwürfe. Sie gehen, um es bildlich auszudrücken, im Rauschen vieler anderer Sexualdelikte unter.

Tendenzen der Überlieferung

Unter ungefähr 40 aufgrund klassischer Suchparameter als potentiell passend erscheinenden Fällen erwiesen sich nur vier als relevant. Die vier Fälle deuten jedoch eine Tendenz an. Bereits in den 1950er Jahren weisen sie den Verfolgungsschwerpunkt des Altersunterschieds auf, also den homosexuellen Kontakt zwischen Erwachsenen und jüngeren Erwachsenen oder älteren Jugendlichen. In einem Fall überlagerte sich dies mit Raub. Der bislang einzige spätere Fall zu einer Tat aus den 1980er Jahren wurde nach Abschaffung des §175 geführt wegen des Verdachts homosexueller Kindesmisshandlungen. Diese vier Fälle sind also harte Fälle und wahrscheinlich deswegen als Fälle des §175 verschlagwortet. Ähnliches zeigt sich bei der Recherche in den Gefangenenpersonalakten der Strafanstalt Lingen. Hier produzierte unsere Recherche neun Treffer, die fast alle einen Straftatbestand betreffen, der auch bei heterosexuellem Geschlechtsverkehr griff.

Auf den ersten Blick bleiben angesichts dieser 13 Fälle zwei mögliche Schlussfolgerungen: Entweder fällten Osnabrücker Richter nur in solchen schwerwiegenden Fällen Urteile nach §175 und §175a, oder die Archive bewahrten nur solche Fälle auf, da diese bereits bestehende Erwartungen erfüllten. Eine zeitaufwendige weichere Suche, die bislang nur explorativ möglich war, zeigt eine Tendenz in Richtung des Letzteren. Dabei stellt sich deutlich heraus, dass die Verfolgung nach §175 nur ein Element der Diskriminierung war. Homosexualität – und insbesondere Versuche, diese mehr oder weniger öffentlich zu leben – wurden vielfältig sanktioniert, wie zum Beispiel Kündigungsverfahren ebenso belegen, wie vor allem für lesbische Menschen bedeutsame Unterhalts- und Sorgerechtsfragen im Falle der Trennung vom Ehemann. Bereits die Geschichte der rechtlichen Diskriminierung Homosexueller geht also keineswegs in einer Anwendungsgeschichte des §175 auf, ganz zu schweigen von einer Geschichte der Homosexualität in der Stadtgesellschaft inklusive der Verwaltung. Dies führte als Ergebnis zu einer dritten Schlussfolgerung: Man findet nicht die Fälle, indem man im Archiv nach Urteilen aufgrund eines Strafrechtsbestands sucht. Man benötigt vielmehr Wissen um solche Fälle, um dann im Archiv eventuell die entsprechenden Urteile und Dokumente finden zu können.

©VHM (2020)